Das Pioneer DJ alpha Festival hier in der Region ist langfristig angelegt. Deshalb legen wir großen Wert auf die Akzeptanz der AnwohnerInnen für das Festival. Wir erwarten von Euch, dass ihr mit Eurem Auftreten vor Ort darauf Rücksicht nehmt, denn nur mit der Sympathie, der hier lebenden Menschen wird es dieses Event auch in Zukunft in Lübeck geben!
Aus Rücksichtnahme auf die AnwohnerInnen müssen wir in den Morgenstunden den Lautstärkepegel deutlich herunterfahren. Dieses ist insbesondere für die Personen gedacht, die laute Musik in ihren parkenden Autos hören.
Wer die Bedürfnisse und Grenzen Anderer nicht respektiert – wie z.B. Männer, die Frauen belästigen! – fliegt raus! Achtet auf Euch und Andere, guckt nicht weg, greift ein!
Mit Fotoapparat oder Videokamera andere Leute zu belästigen, geht mitunter ins Auge. Das Pioneer DJ alpha Festival ist kein Zoo und nicht jeder möchte fotografiert oder gefilmt werden.
Die Polizei wird bestimmt wieder bei der Anfahrt – und Abfahrt Kontrollen durchführen. Seid vorsichtig und nehmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Breit Autofahren geht gar nicht! Einigt euch vorher, wer fährt, oder bleibt bis ihr wieder nüchtern seid.
Der Verkauf von illegalen Drogen wird nicht geduldet – Dealer werden der Halle verwiesen.
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Sach- und/oder Personenschäden wird vom Veranstalter/Eigentümer nicht übernommen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen lt. Jugendschutzgesetz nur bis 24 Uhr das Festival betreten.
Das Verlassen der Halle geht nur aus wichtigem Grund.
Kauft keine Karten vor der Halle. Fälschungsgefahr.
Wer vor 22 Uhr kommt, findet schnellen Einlass. Zwischen 22 und 24 Uhr ist der Hauptandrang. Wartezeit einplanen.
Seid nett zum Sicherheitsdienst, dann sind sie auch nett zu euch. Kontrollen sind für alle zur eigenen Sicherheit.
Mike Hasemann
ES IST DAMIT ZU RECHNEN, DASS FAST JEDES FAHRZEUG BEI DER AN- & ABREISE KONTROLLIERT WIRD!
Bei allem Party-Spaß bei der Pioneer DJ alpha liegt uns eine Sache sehr am Herzen:
BITTE KEINEN ALKOHOL UND KEINE DROGEN AM STEUER!
Wer berauscht oder übermüdet Auto fährt, setzt sich und alle anderen damit großen Gefahren aus. Denkt mal darüber nach, welch unermessliches Leid Ihr bei einem Unfall im Rausch anderen und Euch selbst antun könnt.
ALSO: WER FÄHRT, IST NÜCHTERN UND FIT!
ACHTUNG POLIZEI KONTROLLEN!
Wirkungsdauer und Abbauzeiten
Wichtig: Wirkungsdauer und Abbauzeiten sind abhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Menge und der Qualität der Drogen. Außerdem verlängert Mischkonsum – auch mit Alkohol – die Wirkungsdauer und Abbauzeit deutlich.
a) Alkohol
Der Blutalkoholgehalt ist abhängig von der Alkoholmenge, dem Körpergewicht und dem Geschlecht. Häufig ist nach 3 Bier (0,3 Liter) innerhalb von 24 Stunden die 0,5 Promille – Grenze schon überschritten.
Erst 2 Stunden nach der Alkoholaufnahme beginnt der Abbau mit höchstens 0,1 Promille/Std.
b) Marihuana/Cannabis (THC)
Wirkungsdauer: Bis zu 8 Std. und länger
Nachweisbarkeit: Im Urin bis zu 3 Monaten. Im Blut bis zu 3 Wochen
In Verbindung mit Alkohol kommt es zu besonders schweren Ausfallerscheinungen!
c) Harte Drogen
Ectasy (MDMA)
Wirkungsdauer: Bis zu 8 Std. und länger
Nachweisbarkeit: Im Urin 2 – 4 Tage. Im Blut bis zu 24 Std.
Speed
Wirkungsdauer: Bis zu 6 Std. und länger
(Methamphetamin: bis zu 30 Std.)
Nachweisbarkeit: Im Urin / Blut 2 – 4 Tage
Kokain
Wirkungsdauer: Bis zu 2 Std. und länger
Nachweisbarkeit: Im Urin bis zu 4 Tagen. Im Blut ca. 24 Std.
LSD
Wirkungsdauer: Bis zu 12 Std und länger
Nachweisbarkeit: Im Urin bis zu 4 Tagen. Im Blut bis zu 12 Std.
Rechtliche Konsequenzen
a) Alkohol
0,0 Promille bei Fahranfängern & U21-Jährigen
Straftat schon bei Atemalkoholgeruch
Geldbuße 250,- EUR und 2 Punkte
Ggf. Verlängerung der Probezeit und MPU
0,3 bis unter 0,5 Promille
Weiterfahrt wird untersagt
Straftat bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Unfall
Ab 0,5 Promille
Geldbuße von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und 1 – 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte
Ab 1,1 Promille
Strafanzeige mit möglicher Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Führerscheinentzug 6 Monate bis zu 5 Jahre Sperrfrist oder auf Dauer
b) Drogen
Fällt ein Test auf illegale Drogen positiv aus:
Geldbuße von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und 1 – 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte
Führerscheinstelle wird informiert, MPU kann angeordnet werden, ggf. bis zu einem Jahr Drogentest zur Führerscheinerhaltung in schweren Fällen.
Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
c) Alkohol und Drogen
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Unfall liegt eine Straftat vor
7 Punkte und Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug: 6 Monate bis 5 Jahre Sperrfrist oder auf Dauer
Ggf. Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung
Schadensersatz und Schmerzensgeld, evtl. Rente für das Opfer
Achtung: Das Rauchen ist jedoch erlaubt!
Hierfür gibt es einen großen Bereich in der Kulturwerft Gollan.
Outdoor Area
Ansonsten ist das Rauchen grundsätzlich in allen Bereichen der Kulturwerft Gollan untersagt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten!